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Hier finden Sie unsere Allgemeinen Beförderungsbedingungen.
Ballonfahrten – Chemnitz
Jan Wagner, Zietenstraße 1, 09130 Chemnitz
Lizenziertes Luftfahrtunternehmen – Lizenznummer: D – SN 003
Beförderungsbedingungen
- Mit Abschluss des Beförderungsvertrages erwirbt der Fahrgast den Anspruch auf eine einmalige Beförderung mit einem Heißluftballon mit einer Fahrdauer von ca. 60 – 90 Minuten. Sollten Gründe, die nicht in der Verantwortung von Ballonfahrten – Chemnitz liegen, eine kürzere Fahrzeit bedingen, so gilt die Fahrt ab 50 Minuten Dauer als vertragsmäßig durchgeführt. Fällt die Fahrt kürzer aus, kann der Fahrpreis gemindert werden. Die Minderung geschieht proportional zur Fahrzeit, wobei 100% bei der Erfüllungsdauer von 50 Minuten angelegt werden.
- Der Fahrschein ist, wenn nicht anders vermerkt, ein Jahr ab Ausgabedatum gültig. Die Gültigkeit kann in begründeten Fällen verlängert werden. Er ist auf geeignete Personen übertragbar, sofern diese die Voraussetzungen gemäß Pkt. 3 dieser Beförderungsbedingungen erfüllen. In Einzelfällen kann ersatzweise ein anderer Anbieter, für die Durchführung der Fahrt eingesetzt werden. Die Haftung übernimmt in diesem Falle der eingesetzte Anbieter.
- Körperliche Einschränkungen und gesundheitliche Probleme sind spätestens bei der Reservierung bekannt zu geben. Herz-, Kreislauf-, und Lungenkranke können nur nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt befördert werden. Bei Gelenk-, und Bandscheibenbeschwerden, Osteoporose u.ä. erfolgt die Beförderung nur auf eigenes Risiko des Fahrgastes. Von Ballonfahrten während der Schwangerschaft raten wir ab. Das Mindestalter für die Mitnahme von Kindern beträgt 12 Jahre bei einer Mindestgröße von 1,30 m. Die Zustimmung der Erziehungsberechtigten erfolgt durch Unterschrift auf dem Fahrschein.
- Bei den Startvorbereitungen, beim Start, während der Fahrt und bei der Landung sind alle Anweisungen des Piloten zu
befolgen, wie u.a.:
- Rauchen Sie nicht im Korb oder in dessen Nähe! – Steigen Sie erst ein wenn der Pilot Sie dazu auffordert!
- Nehmen Sie keine spitzen Gegenstände, Flaschen usw. mit an Bord! – Werfen Sie keine Gegenstände aus dem Korb!
- Berühren Sie keine Schläuche oder Leinen! – Halten Sie sich im Korb an den Halteschlaufen fest, nicht außen!
- Steigen Sie erst aus wenn der Pilot es ausdrücklich erlaubt!
Vor und während der Fahrt besteht für den Fahrgast Alkoholverbot. Angetrunkene oder unter Drogeneinfluss stehenden Personen wird die Beförderung verweigert.
Fahrgäste, die gegen die Anweisungen des Piloten oder die Beförderungsbedingungen verstoßen, können von der
Ballonfahrt, ohne Erstattung des Fahrpreises, ausgeschlossen werden.
- Ballonfahren erfordert einigen sportlichen Einsatz. Der Passagier nimmt aktiv am Auf- und Abrüstvorgang des Luftfahrzeuges teil. Wir empfehlen sportliche, wetterfeste Kleidung und festes Schuhwerk ( keine Absätze).
- Eine Haftung für Foto- und Filmgeräte wird nicht übernommen. Bei der Mitnahme ist der Fahrgast selbst für die stoßsichere Verwahrung während der gesamten Fahrt verantwortlich.
- Zur Vereinbarung eines Starttermins setzt sich der Passagier nach Erhalt des Fahrscheines mit uns in Verbindung. Der Startplatz wird am Starttag vom Pilot ausgewählt. Am Starttag muss der Passagier zwei bis drei Stunden vor der vereinbarten Startzeit telefonisch erreichbar sein, bzw. sich mit uns in Verbindung setzen, damit der Start zu- oder aus Witterungsgründen abgesagt werden kann. Schadenersatzansprüche wegen wetterbedingter Fahrtabsagen am Start sind ausgeschlossen.
- Sollte der Fahrgast zum vereinbarten Fahrtermin verhindert sein, so hat er dies spätestens drei Kalendertage vor dem Starttermin mitzuteilen oder eine geeignete Ersatzperson zu stellen. Bei Nichterscheinen verfällt der Fahrschein ersatzlos.
- Tritt der Fahrgast von dem Beförderungsvertrag / Gutscheinkauf zurück, werden für Kosten und Verwaltungsaufwand
folgende Gebühren berechnet:
- Bis zum 3. Monat nach dem Ausgabedatum 30,- Euro pauschal
- Ab dem 3. Monat nach dem Ausgabedatum zuzüglich 8% des Fahrpreises für jeden angefangenen Monat
- Wird ein Punkt dieser Beförderungsbedingungen außer Kraft gesetzt, gelten die anderen unverändert weiter.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Beförderungsvertrag entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten
ist Chemnitz.